Dazuverdienen in der Pension[/size] Sie dürfen in der Pension etwas dazu verdienen. Aber es gibt je nach Art Ihrer Pension unterschiedliche Regeln für den Zuverdienst. Alterspension Sie sind in der normalen Alterspension - haben also Ihre Pension als Frau erst mit 60 Jahren und als Mann über 65 Jahren angetreten: Dann dürfen Sie so viel dazuverdienen, wie Sie wollen – und verlieren von Ihrer Pension nichts. Frühpension, Korridorpension, "Hacklerregelung" Sie sind in Frühpension, also bereits vor dem Antrittsalter für die gesetzliche Alterspension in Pension gegangen: Dann dürfen Sie bis zu 374,02 € brutto monatlich dazuverdienen, Sie müssen also unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben. Bei tageweiser Beschäftigung ist die Grenze 28,72 € (Stand 2011). Wenn Sie mehr verdienen, fällt die Pension für das gesamte Monat oder für den einzelnen Tag weg. [size=150]Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension Auch bei der Invaliditätspension dürfen Sie geringfügig dazuverdienen. Bei einem Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze bekommen Sie weniger Pension, wenn das Gesamteinkommen im Monat über € 1.049,65 brutto liegt. Bei einem Gesamteinkommen zwischen € 1.049,65 und € 1.574,52 wird die Pension um 30 % gekürzt, zwischen € 1.574,52 und € 2.099,29 um 40 % und ab € 2.099,29 um 50 %. Ist Ihre Pension so niedrig, dass Sie eine Ausgleichszulage bekommen? Dann fällt die Ausgleichszulage bis zur Höhe des jeweiligen Zuverdienstes weg.