Die Zuordnung zu den einzelnen Pflegegeldstufen erfolgt nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden bzw. nach bestimmten, im Bundespflege-geldgesetz genau definierten, Behinderungsarten. Pflegegeldstufe 1: NEU ab 1.1.2011 Pflegebedarf durchschnittlich mehr als 60 (alt 50) Stunden monatlich. Höhe: € 154,20 monatlich Pflegegeldstufe 2: NEU ab 1.1.2011 Pflegebedarf durchschnittlich mehr als 85 (alt 75) Stunden monatlich. Höhe: € 284,30 monatlich ACHTUNG! Die Änderungen der Zugangskriterien zu den Pflegestufen 1 und 2 gelten für Neuanträge ab 1.1.2011. Auf alle am 1.1.2011 noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren auf Zuerkennung oder Erhöhung des Pflegegeldes sind die bis zum 31.12.2010 geltenden Bestimmungen für die Pflegestufe 1 und 2 anzuwenden. Pflegegeldstufe 3: Höhe: € 442,90 monatlich Pflegegeldstufe 4: Höhe: € 664,30 monatlich Pflegegeldstufe 5: Höhe: € 902,30 monatlich Pflegegeldstufe 6: NEU Erhöhung ab 1.1.2011 auf € 1.260,00 monatlich Pflegegeldstufe 7: Höhe: € 1.655,80 monatlich Taschengeld - Erhöhung Bei stationärem Heimaufenthalt auf Kosten oder unter Kostenbeteiligung eines Landes, einer Gemeinde oder eines Sozialhilfeträgers verbleiben der pflegebedürftigen Person 10% des Pflegegeldes der Stufe 3 als Taschengeld. Das Taschengeld beträgt € 44,29 monatlich.
"Die Verwaltungsreform wird ernstgenommen", so Hundstorfer. Derzeit ist das Pflegegeldsystem zersplittert: 85 Prozent der Pflegebedürftigen erhalten das Pflegegeld vom Bund, der es über 23 Träger - den jeweiligen Pensionsversicherungsträger des Betroffenen - abwickelt. 15 Prozent der Pflegebedürftigen erhalten Landespflegegeld, das sich in den neun Ländern auf 280 Träger aufsplittert.
"Statt der Zersplitterung der Kompetenzen und der vergleichsweise hohen administrativen Belastung kleinerer Träger soll eine Kompetenzbereinigung das Pflegegeld beim Bund konzentrieren", so Hundstorfer. Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Landespflegegeldes werden vom Bund übernommen. Hierbei erfolgt eine Kostenerstattung durch die Länder und Gemeinden in Höhe des Jahresaufwandes 2010 (ca. 361 Mio. Euro). Diese Regelung gilt bis zum Inkrafttreten des neuen FAG. Über die Weiterführung wird im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Strukturreform beraten. Bund und Länder werden umgehend die Arbeiten zur legistischen und administrativen Umsetzung beginnen und streben die Übertragung mit 1.1.2012 an.
"Die Ziele liegen auf der Hand: Eine Reduktion der Entscheidungsträger, die Vereinheitlichung der Vollziehung, die Beschleunigung der Verfahrensdauer, die Umsetzung von Rechnungshof-Vorschlägen und eine Verwaltungseinsparung bei Ländern und Gemeinden in Vollzug und Legistik", erläutert der Sozialminister abschließend.
Rückfragehinweis: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) Mag. Norbert Schnurrer, Pressesprecher des Sozialministers Tel.: (01) 71100-2246 http://www.bmask.gv.at
Langfristige Finanzierbarkeit der Pflege hat oberste Priorität "Mit der Einigung zum Stabilitätspakt ist auch der Weg für den Pflegefonds geebnet", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Finanzminister Josef Pröll und Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer. "Dieser Pakt ist im Interesse der 435.000 PflegegeldbezieherInnen erfolgt. Damit ist für diese Menschen ein würdiges Leben gewährleistet", so Hundstorfer. "Mit der Dotierung des Pflegefonds ist das Pflegesystem für die nächsten Jahre gesichert", unterstrich Hundstorfer. Der Pflegefonds werde die Kostensteigerungen der Länder und Gemeinden für die kommenden Jahre abdecken. Nach dem Finanzausgleichsschlüssel beteiligen sich der Bund zu 2/3, Länder und Gemeinden zu 1/3. Die Gesamthöhe beträgt für 2011-2014 Euro 685 Millionen Euro; für das Jahr 2011 100 Millionen Euro, für das Jahr 2012 150 Millionen Euro, für das Jahr 2013 200 Millionen Euro und für das Jahr 2014 Euro 235 Millionen. Gleichzeitig mit der Schaffung des Pflegefonds soll es zur Reform des Pflegegelds kommen ****
"Die Mittel aus dem Pflegefonds dürfen ausschließlich für die Pflege verwendet werden", erläutert Hundstorfer. Konkret wird das Pflegefondsgesetz die Mittelaufteilung an Länder und Gemeinden, sowie die Mittelverwendung für den Aufbau, Ausbau und die Sicherung von Pflegeleistungen (mobile Dienste, Tageszentren, Kurzzeitpflege, stationäre Pflege, Case- und Caremanagement etc.) regeln. Dabei haben die Länder Spielraum in der Schwerpunktsetzung (z.B. mobil vor stationär) entsprechend ihren Aufbau- und Versorgungsplänen. Die Mittelaufteilung auf die Bundesländer erfolgt nach dem im jeweiligen Jahr geltenden Bevölkerungsschlüssel. Die Aufteilung im Innenverhältnis zwischen Land und Gemeinden erfolgt nach tatsächlichen und nachgewiesenen Netto-Aufwendungen für Pflegedienstleistungen.
"Das Pflegefondsgesetz beinhaltet die Schaffung einer adäquaten österreichweiten Pflegedienstleistungsstatistik und die Regelung der Auszahlung der Mittel auf Basis von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam fixierter, transparenter Kriterien", so Hundstorfer. Zudem hat eine Arbeitsgruppe zur Strukturreform im Pflegebereich bis Ende 2012 Ergebnisse vorzulegen, die eine Überführung dieser Lösung in den nächsten Finanzausgleich vorschlägt.
"Mit der Dotierung des Pflegefonds wird rasch das Pflegesystem für die nächsten Jahre gesichert. Die Begleitmaßnahmen ermöglichen eine gute Vorbereitung für eine intensivere Diskussion der Pflegefinanzierung im Rahmen des nächsten Finanzausgleiches", betonte der Sozialminister.