seit einiger zeit versuche ich mich zum thema mindestsicherung schlau zu machen .. leider ohne erfolg. niemand scheint wirklich durch zu blicken... meine fragen lauten:
WER KANN ANSUCHEN? WO KANN MAN ANSUCHEN? WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN UM ANSPRUCH GELTEND MACHEN ZU KÖNNEN?
so habe ich zb zur frage, wo kann man ansuchen.. von "sozialamt" über "ams" und von "bezirkshauptmannschaft" bis schulterzucken alles zu hören bekommen.
es gibt ja - soviel ich weiß - schon bundesländer wo das bereits laufen soll-- ich möchte jeden von euch ersuchen, sein wissen diesbezüglich, bekannt zu geben- auch wenn es von bundesland zu bundesland unterschiede geben wird.
tja- ich antworte mir erstmal selbst. zwar weiß ich noch nicht viel mehr als beim ersten posting- aber immerhin habe ich in erfahrung gebracht, das ab morgen, montag,21.februar antragsformulare ausgegeben werden, und zwar angeblich beim bürgerbüro bzw sozialamt. beim ams und der bezirkshauptmannschaft,
was vorausserzung ist und welche dokumente man mit einreichen muss, weiß ich auch noch nicht, sag euch aber bescheid, sobald ich etwas weiß.
[list]bezirkshauptmannschaft bürgerbüro bzw sozialamt und ams[/list:u]
voraussetzung ist grundsätzlich der bezug von wohnbeihilfe
als berechnungsgrundlage wird das gesamte haushaltseinkommen genommen (die höhe bzw staffelung konnte ich noch nicht eruieren)
und dann kommt eine flut von unterlagen, die in kopie miteinzureichen sind. [list]meldezettel aller im haushalt lebender personen heiratsurkunde scheidungsurteil plus vergleichsausfertigung sachwaltschafterbeschluss,falls vorhanden mietvertrag betriebskostenvorschreibung nachweis der wohnbeihilfe einkommensnachweise aller personen . der letzten drei monate vermögensnachweise -- zb kontoauszug, sparbücher, bausparvertrag, lebensversicherung typenschein und zulassung aller fahrzeuge im haushalt grundbuchauszug von liegenschaften und immobilien nachweis der arbeitssuche ecard nachweis bzw ärztliches attest über arbeitsunfähigkeit[/list:u]
sozusagen - der antrag auf bedarfsorientierte mindestsicherung- ist eine komplizierte, teure (allein die kopiekosten bei einer 3 köpfigen familie sind enorm) und für mich persönlich eine von vornherein aussichtslose angelegenheit - die das nicht hält , was sie uns vorgaukelt hat. in den medien wird davon gesprochen, das sich durch die mindestsicherung jeder bürger selbst erhalten können wird- durch die berechnungsgrundlage des haushaltseinkommens, ist das aber schon nicht mehr der fall - da wieder der mit dem höchsten einkommen, den anderen mitfinanzieren muss.
soweit bin ich gekommen-- sollte jemand andere, ausführlichere oder positivere erfahrungen mit diesem thema haben, bitte teilt es mir/uns hier mit.
Das ist auf alle Fälle kein einfaches Unterfangen Wohnbeihilfe zu bekommen, Müssen die Fotokopien beglaubigt werden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass da viele Personen ansuchen.
ich denke auch, das sich aufgrund dieses aufwandts sehr viele menschen davor scheuen, anzusuchen. besonders, da die aussicht auf einen positiven bescheid sehr gering zu sein scheint.
HALLO SABINE! BIN 41JAHRE ALT,VIERFACHE MUTTER UND MUSSTE DIE MINDESSICHERUNG ANSUCHEN. WELCH EINE ZERREIßPROBE. ABER DER ANTRAG IST ANGENOMMEN WORDEN. MAN BRAUCHT VIEL GEDULD. GEBT NICHT AUF. ICH WÜNSCHTE MIR AUCH JEMANDEN IN MEINEN ALTER KENNEN ZULERNEN UND SICH AUSZUTAUSCHEN.ICH WÜNSCHE DIR ALLES GUTE, MIT LIEBEN GRÜSSEN SONJA.